Winterdienst
Winterdienst in Freiburg: Räumen und Streuen
Schnee in der Nacht, Glätte am Morgen, und der Gehweg muss frei sein. Wir übernehmen das Räumen und Streuen für Ihr Objekt, mit Bereitschaft bei Schneefall rund um die Uhr.

Was gehört zum Winterdienst?
Wir räumen Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen und streuen nach der örtlichen Räum- und Streupflicht. Bei Schneefall sind wir rund um die Uhr in Bereitschaft. Welche Flächen wir übernehmen, steht im Vertrag.
- Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen beseitigen
- Streuen nach der örtlichen Räum- und Streupflicht
- Bereitschaft rund um die Uhr bei Schneefall
Pflicht übergeben, Haftung klären
Die Räum- und Streupflicht liegt meist beim Eigentümer. Mit einem schriftlichen Vertrag übernehmen wir sie für die vereinbarten Flächen und Zeiten. Wir sind betriebshaftpflichtversichert.
Räum- und Streupflicht
Was in Freiburg und Emmendingen gilt
In Freiburg müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Fällt tagsüber bis 20 Uhr Schnee, wird erneut geräumt. Gestreut wird mit Splitt oder Sand, denn Streusalz ist auf Gehwegen verboten.
Emmendingen hat eigene Regeln, etwa eine Breite von einem Meter. Wir räumen nach der Satzung der Gemeinde, in der Ihr Objekt liegt.
| Regel | Freiburg | Emmendingen |
|---|---|---|
| Werktags fertig | bis 7 Uhr | ab 7 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | bis 9 Uhr | ab 8 Uhr |
| Pflicht tagsüber | bis 20 Uhr | bis 21 Uhr |
| Breite | räumen 0,70 m, streuen 0,50 m | in der Regel 1 m |
| Streusalz | verboten | verboten, Ausnahme etwa Eisregen |
Quellen: Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg, Paragrafen 6 und 7 (Fassung vom 22.10.2024); Streupflicht-Satzung der Stadt Emmendingen, Paragrafen 5 bis 7 (Stand Dezember 2007). Geprüft am 13.10.2026.
Ablauf
So läuft Ihr Winterdienst
Flächen festlegen
Bei der Besichtigung klären wir, welche Wege, Zufahrten und Parkplätze wir räumen.
Vertrag vor dem Winter
Flächen und Zeiten stehen schriftlich fest. Damit geht die Pflicht für diese Flächen auf uns über.
Bereitschaft bei Schnee
Schneit es, sind wir rund um die Uhr in Bereitschaft und räumen und streuen wie vereinbart.
Fragen
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn bei Glatteis jemand stürzt?
Die Räum- und Streupflicht liegt meist beim Eigentümer. Er kann sie per Vertrag an einen Dienstleister übergeben. Dann sind wir für die vereinbarten Flächen und Zeiten zuständig. Eine Aufgabe bleibt bei Ihnen: Sie sollten ab und zu prüfen, ob geräumt und gestreut ist.
Welche Flächen räumen Sie?
Gehwege, Zufahrten und Parkplätze, so wie es im Vertrag steht. Welche Flächen zu Ihrem Objekt gehören, klären wir bei der Besichtigung.
Muss ich den Winterdienst selbst anfordern, wenn es schneit?
Nein. Bei Schneefall sind wir rund um die Uhr in Bereitschaft und kommen für die vereinbarten Flächen von selbst.
Bis wann muss in Freiburg geräumt und gestreut sein?
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Fällt tagsüber bis 20 Uhr Schnee oder wird es glatt, muss erneut geräumt und gestreut werden. So regelt es die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg in den Paragrafen 6 und 7.
Darf man in Freiburg Streusalz verwenden?
Nein. Auf Gehwegen sind in Freiburg Auftausalz und andere umweltschädliche Mittel verboten. Erlaubt sind abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand. In Emmendingen ist Salz grundsätzlich ebenfalls verboten, nur bei Eisregen ausnahmsweise erlaubt.
Kontakt
Winterdienst vor dem ersten Schnee klären
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir legen die Flächen fest und schicken Ihnen ein Angebot.